Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PPUGV) und das Pflegebudget schaffen neue Voraussetzungen. Strukturen müssen angepasst werden, gesetzliche Vorgaben müssen erfüllt werden und lange bestehende Strukturen müssen revidiert werden.
Wir prüfen für Sie ob Sie die Kernthemen bedacht haben.
Die Pflegekostenabgrenzungsvereinbarung regelt, welche Personalkosten in der Pflegbudgetfinanzierung berücksichtigt werden. Sie bietet weiten Interpretationsspielraum.
Wir finden für Sie die richtige "Story" zu den einzelnen Mitarbeitern, für eine Umbuchung in die spezifische Dienstart.
Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung führt nicht nur zu einer geänderten Personalzuordnung im Hause, die strategische Steuerung von Patienten muss ebenfalls grundlegend überdacht werden.
Wir helfen Ihnen Stationszuschnitte, Personalplanungen und Patientensteuerung zu optimieren und implementieren gemeinsam mit Ihnen ein funktionierendes Pflegecontrolling.
Welche Elemente sind eigentlich für eine sinnvolle Steuerung des Pflegebudgets wirklich relevant? Wie hängen PPUGV und Leistungsentwicklung zusammen?
Wir schulen Ihr Führungskräfte in der Pflege und die verschiedenen Controlling Bereiche in den komplexen Konstellationen der neuen gesetzlichen Vorgaben und deren praktischer Umsetzung.